01.10.2024
01.10.2024
Nach einigen erfolglosen parlamentarischen Vorstössen im Nationalrat in den vergangenen Jahren reichte Selbsthilfe Schweiz in enger Zusammenarbeit mit Ständerätin Maya Graf, Grüne Basel-Landschaft, am 13. Juni 2024 im Ständerat eine Interpellation zur Förderung und Verankerung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für die Herbstsession 2024 des Ständerates ein. Diese wurde am 26. September 2024 im Ständerat in Bern kurz besprochen. Sie fand weder im Bundesrat noch im Ständerat einmal mehr wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage der Selbsthilfe in der Schweiz keine Unterstützung und Zustimmung.
Selbsthilfe Schweiz bedauert diesen Entscheid des Bundesrates und dankt Ständerätin Maya Graf für ihr grosses Engagement für die Selbsthilfebewegung in der Schweiz. Ebenso bedankt sich Selbsthilfe Schweiz bei der Bundesrätin Baume-Schneider für ihre positiven Worte, mit denen sie das Engagement und die Anliegen der Selbsthilfebewegung gewürdigt hat. Selbsthilfe Schweiz bleibt am Ball und setzt ihre Überzeugungsarbeit für die Selbsthilfeanliegen in der Schweiz fort.
Berechtigte Selbsthilfeanliegen
In der Interpellation 24.3654 «Gesundheitskompetenz stärken und Krankheitskosten senken durch die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe» wurde der Bundesrat gebeten, Fragen zu prüfen, um die gemeinschaftliche Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und -organisationen rechtlich und strukturell stärker zu verankern, damit sie einen grösseren Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit leisten können. Zudem soll er Fragen zur Sicherstellung von Selbsthilfeangeboten für die Qualitätssteigerung und für mehr Patientenzentriertheit im Schweizer Gesundheitswesen beantworten. Auch die nachhaltige Finanzierung auf kantonaler und nationaler Ebene soll gesichert und ausgebaut werden. Die Erfahrungen aus Deutschland und Österreich sollen dabei berücksichtigt werden.
Leider keine positive Antwort auf die Interpellation zur Stärkung der Selbsthilfe auf Bundesebene
Die Interpellation «Selbsthilfe» von Ständerätin Maya Graf fand beim Bundesrat, vertreten durch Bundesrätin Baume Schneider, einmal mehr kein Gehör, da es an einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe auf nationaler Ebene in der Schweiz fehlt. Bundesrätin Baume-Schneider betont jedoch in ihrer Antwort den positiven Beitrag der Selbsthilfe zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Schweiz, der vom Bund sehr geschätzt wird. Sie weist zudem kurz auf die Unterstützung der Selbsthilfeanliegen durch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hin.
Verankerung des Modells «Selbsthilfefreundliches Spital» in der NCD-Strategie
Gemäss Bundesrätin Baume-Schneider wird der Selbsthilfe weiterhin ein grosser Stellenwert beigemessen, insbesondere durch das Modell «Selbsthilfefreundliches Spital» von Selbsthilfe Schweiz und Gesundheitsförderung Schweiz, welches mit seinem Ansatz und seiner Innovation gut zur Strategie des Bunds passt.
Verpasste Chance im Gesundheitswesen und zur Kostensenkung
Trotz der Anerkennung des Selbsthilfeangebots durch den Bund, bedauert Selbsthilfe Schweiz die verpasste Chance einer gesetzlichen Etablierung der Selbsthilfe in der Schweiz. Damit wird ein möglicher Beitrag für die Kostensenkung im Gesundheitswesen und für mehr Patientenzentriertheit versäumt. Selbsthilfe Schweiz wird sich trotz dieser Absage weiterhin politisch für die Anliegen der Selbsthilfe in der Schweiz einsetzen, ihr Selbsthilfeangebot mit den 22 regionalen Selbsthilfezentren optimieren und ergänzen sowie dafür sorgen, dass Selbsthilfeanliegen auf nationaler Ebene endlich mehr Beachtung – nicht nur in Worten, sondern auch in Taten – gewinnt.
Interesse an mehr? – Live-Aufnahme aus dem Ständerat vom 26. September 2024
Mehr Infos über die Ständeratssitzung vom 26. September 2024 zum Thema Interpellation zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe finden Sie in den Live-Aufnahmen auf Youtuve der Ständeratssitzung vom 26. September 2024 in Bern [4s33m50s]: Aufnahme der Herbstsession 2024 des Ständerats