24.02.2021

Der Bundesrat erlaubt Selbsthilfegruppentreffen!

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeutet einschneidende Massnahmen, welche sich auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und jeden Einzelnen auswirken. Zahlreiche Studien belegen, dass die psychische Gesundheit stark leidet. Heute hat der Bundesrat die Verordnungsanpassung verabschiedet und eine Ausnahmeregelung für Selbsthilfegruppen (Covid-19-Verordnung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. i) erlassen. Damit anerkennt er die Wirkung des Erfahrungsaustausches von Betroffenen (darüber reden hilft) und ist gewillt, etablierte Selbsthilfegruppentreffen bis zu 10 Personen per 1. März zuzulassen (dies in den Bereichen der Suchtbekämpfung, psychischen Gesundheit).

Schweizweit gibt es über 2'500 Selbsthilfegruppen. Mit der Anpassung der Verordnung dürfen sich nun viele von ihnen nun wieder physisch treffen. Dies ist für die psychische Gesundheit von grösster Wichtigkeit.

 

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